Sep 30, 2024
Wenn Sie kein Einwohner Spaniens sind und in eine Ferienimmobilie auf Mallorca investiert haben, ist es wichtig, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu kennen. Ganz gleich, ob Sie die Immobilie ausschließlich als Zweitwohnsitz nutzen oder sie vermieten, um Einkommen zu erzielen – die Finanzbehörden stellen bestimmte Anforderungen, die Sie erfüllen müssen.
In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte zu Steuern für Nicht-Residenten auf den Balearen, basierend auf dem spanischen Gesetz zur Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR).
Persönliche Nutzung der Immobilie
Wenn Sie die Immobilie nur für den eigenen Gebrauch nutzen und nicht vermieten, unterliegen Sie der Eigengebrauchssteuer. In Spanien entsteht allein durch das Bereithalten eines Zweitwohnsitzes eine Steuerpflicht.
Ferienvermietung: Wesentliche Unterschiede
Entscheiden Sie sich, Ihre Immobilie auf Mallorca als Ferienwohnung zu vermieten, variieren die steuerlichen Verpflichtungen je nach angebotenen Leistungen:
In beiden Fällen ist es wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen genau zu überwachen und die entsprechenden Erklärungen einzureichen, wie das Modell 210 oder Modell 303, je nach Fall.
Erfüllen Sie Ihre Steuerpflichten
Wenn Sie Eigentümer einer Ferienimmobilie auf Mallorca sind, sorgen Sie dafür, dass Ihre Steuern aktuell sind, um Strafen zu vermeiden. Die Besteuerung in Spanien für Nicht-Residenten weist wichtige Besonderheiten auf, die Ihre Finanzen beeinflussen können.
Für eine persönliche Beratung empfehlen wir, einen Experten für internationale Besteuerung zu konsultieren. Diese Informationen wurden bereitgestellt von Plattes Group, Steuerberatung spezialisiert auf Nicht-Residenten. Zögern Sie nicht, deren professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen!
