Steuerliche Hinweise für ausländische Eigentümer von Ferienimmobilien auf Mallorca

Steuerliche Hinweise für ausländische Eigentümer von Ferienimmobilien auf Mallorca

Sep 30, 2024

Wenn Sie kein Einwohner Spaniens sind und in eine Ferienimmobilie auf Mallorca investiert haben, ist es wichtig, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu kennen. Ganz gleich, ob Sie die Immobilie ausschließlich als Zweitwohnsitz nutzen oder sie vermieten, um Einkommen zu erzielen – die Finanzbehörden stellen bestimmte Anforderungen, die Sie erfüllen müssen.

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte zu Steuern für Nicht-Residenten auf den Balearen, basierend auf dem spanischen Gesetz zur Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR).

Persönliche Nutzung der Immobilie

Wenn Sie die Immobilie nur für den eigenen Gebrauch nutzen und nicht vermieten, unterliegen Sie der Eigengebrauchssteuer. In Spanien entsteht allein durch das Bereithalten eines Zweitwohnsitzes eine Steuerpflicht.

  1. Berechnung: Die Steuer basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, nicht auf dem Marktwert. Aus diesem Wert wird ein fiktives Einkommen berechnet, meist zwischen 1,1 % und 2 %.
  2. Anwendbare Steuersätze: Für EU-Bürger beträgt der Steuersatz 19 %, für Nicht-EU-Residenten 24 %. Bei einem Katasterwert von 200.000 € würde die Steuer beispielsweise etwa 760 € jährlich betragen (bei 2 % Wert und 19 % Steuer).
  3. Zahlungszeitpunkt: Diese Steuer gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Immobilie bewohnbar ist, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, und Sie müssen jährlich das Modell 210 einreichen.

Ferienvermietung: Wesentliche Unterschiede

Entscheiden Sie sich, Ihre Immobilie auf Mallorca als Ferienwohnung zu vermieten, variieren die steuerlichen Verpflichtungen je nach angebotenen Leistungen:

  1. Vermietung mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen: Wenn Sie zusätzliche Leistungen wie regelmäßige Reinigung oder Wäschewechsel anbieten, unterliegt die Vermietung 10 % Mehrwertsteuer. Außerdem unterliegen die Einnahmen einer 25 % Körperschaftsteuer.
  2. Vermietung ohne Umsatzsteuerpflicht: Bieten Sie diese Leistungen nicht an, sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit und zahlen lediglich eine 19 % Einkommensteuer auf den Nettogewinn (24 % für Nicht-EU-Bürger). Beachten Sie, dass in Zeiten ohne Vermietung wieder die Eigengebrauchssteuer gilt.

In beiden Fällen ist es wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen genau zu überwachen und die entsprechenden Erklärungen einzureichen, wie das Modell 210 oder Modell 303, je nach Fall.

Erfüllen Sie Ihre Steuerpflichten

Wenn Sie Eigentümer einer Ferienimmobilie auf Mallorca sind, sorgen Sie dafür, dass Ihre Steuern aktuell sind, um Strafen zu vermeiden. Die Besteuerung in Spanien für Nicht-Residenten weist wichtige Besonderheiten auf, die Ihre Finanzen beeinflussen können.

Für eine persönliche Beratung empfehlen wir, einen Experten für internationale Besteuerung zu konsultieren. Diese Informationen wurden bereitgestellt von Plattes Group, Steuerberatung spezialisiert auf Nicht-Residenten. Zögern Sie nicht, deren professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen!