
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf Mallorca ist eine aufregende Gelegenheit und gleichzeitig ein komplexer Prozess. Unsere Perspektiven sollen Ihnen Klarheit verschaffen: von Steuern und Vorschriften über Finanzierung und Verträge bis zu Markttrends.
Entdecken Sie unsere Leitfäden und FAQs, um jede Phase zu verstehen, Unsicherheiten zu reduzieren und Entscheidungen mit Vertrauen zu treffen.

Das Verständnis des spanischen Steuersystems und Rechtsrahmens ist entscheidend bei Investitionen auf Mallorca. Von Kaufsteuern über jährliche Verpflichtungen und Erbvorschriften bis zu Gemeindesteuern ermöglicht dieser Abschnitt, Kosten abzuschätzen, Überraschungen zu vermeiden und sicher zu planen.
Egal, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht, für den Kauf einer auf den Balearen gelegenen Immobilie müssen Sie indirekte Steuern abführen. Welche?
Handelt es sich um eine Wohnimmobilie, hängt die Besteuerung davon ab, ob es sich um einen Neubau (Erstübertragung) oder um eine „Zweit- oder Folgenübertragung“ handelt:
| Gesamtwert Immobilie bis (€) | Vollbetrag (€) | Restwert bis (€) | Anwendbarer Satz (%) |
|---|---|---|---|
| 0,00 | 0,00 | 400.000,00 | 8 |
| 400.000,01 | 32.000,00 | 600.000,00 | 9 |
| 600.000,01 | 50.000,00 | 1.000.000,00 | 10 |
| 1.000.000,01 | 90.000,00 | 2.000.000,00 | 12 |
| 2.000.000,01 | 210.000,00 | weiter | 13 |
Für Stellplätze (mit Ausnahme von bis zu zwei an Wohnungen angrenzenden Garagen, bei denen die oben beschriebene allgemeine Regel gilt) ist folgende Tabelle zu beachten:
| Gesamtwert Stellplatz bis (€) | Vollbetrag (€) | Restwert bis (€) | Anwendbarer Satz (%) |
|---|---|---|---|
| 0,00 | 0,00 | 30.000,00 | 8 |
| 30.000,01 | 2.400,00 | weiter | 9 |
(TPO) genehmigt von der balearischen Gemeinschaft QFL 2012/281277 Balearisches Gesetz 15/2012 vom 27. Dezember 2012.
Handelt es sich um ein Baugrundstück, hängt die Besteuerung davon ab, ob der Übertragende, der aktuelle Eigentümer, eine Gesellschaft oder eine natürliche Person ist.
Es ist zu berücksichtigen, dass nach Auffassung der Verwaltung ein Grundstück erst dann als Wohnung gilt, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die entsprechende Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung vorliegt. Daher:
UNVOLLENDETE BAUARBEITEN: 21 % Mehrwertsteuer
ALTE, ABZUBREHENDE GEBÄUDE gelten als Grundstücke.
Der Verkäufer ist der öffentlichen Verwaltung gegenüber für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
Der Käufer ist der öffentlichen Verwaltung gegenüber für die Zahlung der TPO verantwortlich.
Ist der Verkäufer „nicht ansässig“, ist der Käufer nach spanischem Recht (mit bestimmten Ausnahmen) verpflichtet, einen Prozentsatz (derzeit 3 %) des vereinbarten Gesamtpreises einzubehalten und im Namen des Verkäufers bei der zuständigen Verwaltung als Einkommensteuer für Nichtansässige einzuzahlen.
Andererseits ist zu beachten, dass nach getätigter Investition bei einer natürlichen Person weitere Steuerpflichten bestehen.
I) Die Grundsteuer, IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine Steuer, die lokale Behörden auf den Wert der Immobilie erheben. Sie wird anhand des Katasterwerts (valor catastral) berechnet. Die IBI wird jährlich gezahlt und variiert von Region zu Region. Allgemein liegen die gesetzlichen Mindestsätze und Zuschläge zwischen 0,4 % und 1,1 % des Katasterwerts.
II) Müllgebühren: Jahresgebühr für die Müllabfuhr
III) Vermögenssteuer, vorübergehend von der Regierung für die Steuerjahre 2011, 2012 und 2013 wieder eingeführt. Die autonomen Gemeinschaften haben ebenfalls Zuständigkeit für diese Steuer, und einige gewähren Vergünstigungen.
Der Steuersatz reicht von 0,2 % bis 2,5 % der staatlichen Skala und von 0,28 % bis 3,45 % der regionalen Skala der Balearen. In beiden Fällen gibt es einen steuerfreien Betrag von 3.000.000 €.
IV) Einkommensteuer: Sie hängt davon ab, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht. Ansässigkeit liegt vor, wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien leben und Ihren ständigen Wohnsitz dort haben.
IV. 1 In Spanien ansässige Personen zahlen auf ihre Einkünfte gemäß den von der spanischen Steuerbehörde festgelegten Stufen.
| Arbeitseinkommen (€) | Steuersatz (%) | Kapitalerträge (€) | Steuersatz (%) |
|---|---|---|---|
| Bis 12.450 | 19% | Bis 6.000 | 19% |
| 12.450 - 20.200 | 24% | 6.000-50.000 | 21% |
| 20.200 - 35.200 | 30% | über 50.000 | 23% |
| 35.200- 60.000 | 37% | ||
| Über 60.000 | 45% |
a) Zurechenbare Einkünfte aus städtischen Immobilien zur persönlichen Nutzung. Nichtansässige, die ihre Immobilie in Spanien nicht vermieten, müssen die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) auf den deklarierten Nutzungswert der Immobilie zahlen. Diese Steuer wird wie folgt berechnet:
Die Bemessungsgrundlage beträgt 2 % des Katasterwerts (oder 1,1 %, wenn der Katasterwert überprüft wurde).
Der Steuersatz beträgt dann 19 % dieses Betrags für in der EU oder im EWR ansässige Personen bzw. 24 % für Ansässige anderer Länder.
Für Immobilien ohne Katasterwert oder wenn der Steuerpflichtige vor dem Steuerfälligkeitsdatum nicht über diesen Wert informiert wurde, wird eine Bemessungsgrundlage von 1,1 % auf 50 % des Kaufpreises angewendet.
Beispiel:
Katasterwert 450.000 € x 1,1 % = 4.950 €. 19 % dieses Werts = jährliche IRNR von 940,50 €
b) Einkünfte aus vermieteten Immobilien.
Vermietet der nichtansässige Steuerpflichtige die Immobilie, sind die zu versteuernden Einkünfte der Gesamtbetrag der daraus erzielten Einnahmen. Für Ansässige der EU und des EWR können gemäß Gesetz Aufwendungen von diesem Betrag abgezogen werden.
Es gilt ein Steuersatz von 19 % für Ansässige der EU und des EWR und 24 % für alle anderen Ansässigen.
V) Schließlich ist zu beachten, dass in Spanien eine Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht. Bei in spanischem Hoheitsgebiet gelegenen Immobilien muss der Erwerber (Erbe oder Beschenkter) diese progressive Steuer abführen.
Bei ansässigen Parteien, sowohl beim Schenker/Erblasser als auch beim Beschenkten/Erben, kann balearisches Recht anwendbar sein, das Vergünstigungen vorsieht, die die Steuerlast in den meisten Fällen praktisch auf null reduzieren.
Ist jedoch eine der Parteien zum Zeitpunkt der Übertragung nicht ansässig, insbesondere im Fall eines nichtansässigen Erben, sollte die anwendbare Gesetzgebung geprüft werden. Da die Formel die Variable „nicht ansässig“ enthält, wird höchstwahrscheinlich staatliches Recht anwendbar sein, sodass mit wenigen Ausnahmen keine Ermäßigungen oder Vergünstigungen gelten und die Besteuerung nach den staatlichen Sätzen und Regelungen erfolgt.

EINFÜHRUNG DES OFFIZIELLEN REGISTERS FÜR IMMOBILIENMAKLER (ROAIIB).
Bei MallorcaSite sind wir im Offiziellen Register der Immobilienmakler der Balearen (ROAIIB) eingetragen. Dieses Register setzt hohe Qualitäts- und Professionalitätsstandards und gewährleistet Vertrauen und Transparenz bei allen Immobilientransaktionen.
Als aktive Mitglieder von ABINI (Balearischer Nationaler und Internationaler Immobilienverband) setzen wir uns bei MallorcaSite für eine regulierte Branche ein, die faire und professionelle Praktiken fördert. Die Einführung des ROAIIB dient folgenden Zielen:
1. Vertrauen und Transparenz:
Eingetragene Makler erfüllen ethische und Qualitätsstandards. Die Registrierungsnummer muss in allen Kommunikationen sichtbar sein, um die Identifizierung akkreditierter Fachleute zu erleichtern.
2. Verbraucherschutz:
Die Vorschriften verlangen von Maklern Haftpflichtversicherungen und Kautionenversicherungen, was die Sicherheit bei allen Transaktionen erhöht.
3. Sichere Umgebung:
In einem dynamischen und komplexen Markt gewährleistet das Register strikte Kontrolle und hochwertige Dienstleistungen.
Das ROAIIB sieht erhebliche Sanktionen für Nichteinhaltung der Vorschriften vor. Zu den Konsequenzen für fehlende Registrierung oder Nichtanzeige der Registrierungsnummer gehören:
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass nur akkreditierte Fachleute im Sektor tätig sind, und schützen die Integrität des Immobilienmarktes auf den Balearen.
Bei MallorcaSite empfehlen wir zusammen mit ABINI allen Nutzern von Immobiliendienstleistungen auf den Balearen:
Die Wahl seriöser und verantwortungsbewusster Fachleute gewährleistet sichere und transparente Transaktionen und gibt Ruhe bei einer der wichtigsten Entscheidungen im Leben: Ihr Traumhaus zu finden.
MallorcaSite setzt sich für einen sichereren, klareren und kundenfreundlicheren Immobilienmarkt ein.

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